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VGH München: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Anordnungsanspruch (nicht dargelegt und glaubhaft gemacht), Reiseausweis für Ausländer, ukrainischer Staatsangehöriger, allgemeine oder individuelle Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht in der Ukraine (nicht dargelegt und glaubhaft gemacht), Notwendigkeit der wehrrechtlichen Registrierung in der Ukraine (offen), Anordnungsgrund (nicht dargelegt und glaubhaft gemacht)
Beschluss vom 16.01.2026 – 10 CE 26.29